Behandlungsfehler („ärztliche Kunstfehler“) können sich durch eine falsche Diagnose, eine unzureichende Aufklärung, eine nicht rechtzeitig ergriffene Maßnahme oder auch durch eine nicht fachgerechte Operation ergeben. Gesundheitliche Schäden oder Behinderungen sind oft die Folge.
Bei Patienten bestehen häufig erhebliche Unsicherheiten darüber, welche rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten vorhanden sind, um Schadenersatz wegen ärztlicher Behandlungsfehler durchzusetzen.
Diese Unklarheiten vermischen sich sehr oft mit dem „Ohnmachtsgefühl“, dass man gegen die Ärzte oder Krankenhäuser nicht ankommen kann. Es entsteht Resignation und zum Teil auch Wut.
In dieser Situation ist es wichtig, einen Anwalt zu finden, der die notwendigen medizinrechtlichen Spezialkenntnisse und das erforderliche Engagement besitzt, um die Angelegenheit kompetent zu bearbeiten.
Ich bearbeite seit dem Jahre 2001 u.a. schwerpunktmäßig Arzthaftungsangelegenheiten und dabei insbesondere die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadenersatz für Patienten.
Ich berate sie gern!
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