Schon Friedrich von Schiller erkannte in seinem Drama „Wilhelm Tell“, dass
es zwischen Nachbarn aus den verschiedensten Gründen immer wieder zu
Streitigkeiten kommen kann, als er im 4. Aufzug, 3. Szene den bekannten Satz
„Es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbarn
nicht gefällt“ verkündet.
Die Rechte der Nachbarn sind im BGB geregelt und durch landesrechtliche
Regelungen (Hessisches Nachbarrechtsgesetz) vor etwas mehr als 100 Jahren
teilweise festgehalten worden und lösten damit das zuvor geltende Recht des
Stärkeren ab.
Um die nachbarschaftlichen Beziehungen bei der Beseitigung auftretender
Probleme nicht vollends zu ruinieren, ist bei der Bearbeitung derartiger Fälle anwaltliches „Fingerspitzengefühl“ gefragt.
Der Gesetzgeber hat dem seinerseits dadurch Rechnung getragen, dass bei
gewissen Nachbarschaftsstreitigkeiten vor der Klageerhebung ein obligatorisches
Schlichtungsverfahren durchzuführen ist. Eine ohne vorangegangenes Schlichtungsverfahren erhobene Klage ist unzulässig, der Kläger verliert den Prozess und muss die Kosten tragen.
Bereits vor Einleitung des Schlichtungsverfahrens sollte allerdings anwaltliche Hilfe
in Anspruch genommen werden, da gerade in Nachbarschaftsstreitigkeiten zum Teil erhebliche Emotionen eine Rolle spielen und die Einigung erschweren.
Diese Emotionen kann der objektiv arbeitende Rechtsanwalt in geordnete Bahnen
lenken und hierdurch den Nachbarschaftsfrieden wiederherstellen. Gelingt dies nicht, so muss gestritten und die Entscheidung des Schlichters, gegebenenfalls auch des Gerichts, herbeigeführt werden.
Im Nachbarschaftsrecht geht es beispielsweise um die Frage, welche Befugnisse
der Eigentümer eines Grundstücks hat und inwieweit sein Eigentum begrenzt ist.
Sehr häufig wird über Immissionen, das heißt die Zuführung unwägbarer Stoffe
(Gerüche, Geräusche, Strahlung, etc.) gestritten. Das Streitthema schlechthin
eröffnet sich selbstverständlich an der Grundstücksgrenze, also etwa bei Überhang
von Wurzeln und Zweigen, dem Überfall von Früchten und Laub, dem Abstand und
der Höhe von Grenzbepflanzungen, Grenzbäumen, Überbau, Notwegerechten und
Betretungsrechten, Grenzabmarkung und Grenzverwirrung, etc.
Das Nachbarrecht ist nicht nur aufgrund der psychologischen Aspekte, sondern auch wegen der umfangreichen – teilweise etwas versteckten – gesetzlichen Regelungen sowohl im zivilen, wie auch im öffentlichen Recht – und hier insbesondere auch im Landesrecht – diffizil, sodass wir nur empfehlen können, bei derartigen Streitigkeiten und Problemen die Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
Wir helfen Ihnen gern!
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