Wir vertreten Mandanten im Ordnungswidrigkeitenverfahren, schwerpunktmäßig
solchen des Straßenverkehrs. Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten sind dabei:
Vom Anhörungsbogen über den Bußgeldbescheid bis hin zur mündlichen
Hauptverhandlung bestehen mannigfaltige Möglichkeiten, auf das Verfahren im
Sinne des Betroffenen Einfluss zu nehmen.
Dabei gilt wie im Strafrecht zunächst:
Sie haben das Recht zu schweigen. Machen Sie hiervon unbedingt Gebrauch!
Ein Rechtsanwalt kann sodann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen, aus der
sich oft ergibt, dass der Vorwurf mangels stichhaltiger Beweise bei entsprechender
Argumentation nicht sicher zu halten ist.
Wir beraten sie hierzu gern!
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